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Feier zur Eröffnung der 10. Luckycar-Filiale. Beitrag von ATV-Life.

Luckycar Kleinschadenreparatur Firmenfeier 10. Filiale

Beitrag in der Sendung "Chilli" im ORF.

Luckycar Kleinschadenreparatur Firmenfeier 10. Filiale

ImpressumOstoja Matic Geschäftsführer

Lucky Car Franchise & Beteiligung GmbH


FN: 310136h
UID:ATU64211524
Bankverbindung: Bank Austria
BLZ:12000
Kontonummer: 515 800 236 15


Adresse:

Parkring 10

1010 Wien


Email: matic@lucky-car.at

Tel: +(43) 1 516 33 38 95

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

1. Diese nachfolgenden Bedingungen („AGB“) finden auf alle
mit uns geschlossenen Verträge und Rechtsgeschäfte, Handlungen
und Leistungen Anwendung, soweit nicht ausdrücklich
schriftlich – von beiden Vertragsparteien Abweichendes vereinbart
wurde.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen
Verträge mit dem Kunden einschließlich für Reparatur- und
sonstige Instandsetzungsarbeiten (im Folgenden kurz „Reparaturarbeiten“)
durch LUCKY CAR. Maßgeblich ist jeweils die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
2. Der Kunde hat das erkennbare Ausmaß von Reparaturarbeiten
bestmöglich bekannt zu geben. Der Reparaturauftrag
umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und daran gekoppelten
Anhängern/Fahrzeugteilen, Probefahrten bzw. Probeläufe
durchzuführen sowie Arbeiten an Spezialwerkstätten
als Subunternehmer zu vergeben.
3. Bedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung,
und zwar auch wenn sie eine Bestimmung enthalten, wonach
entgegenstehende Bestimmungen nicht gelten sollen. Von den
AGB abweichende Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; mündliche Erklärungen
und Zusagen von Mitarbeitern von LUCKY CAR (z.B. betreffend
Umfang, Kosten und Dauer von Reparaturarbeiten sowie
Durchführbarkeit von Lieferungen) sind unverbindlich, soweit
sie nicht schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
4. Der Überbringer des Reparaturgegenstandes gilt als bevollmächtigt,
namens des Kunden Aufträge/Bestellungen zu
erteilen. Mündliche, telefonische, telegrafische oder durch
elektronische Medien erteilte Aufträge oder Bestellungen des
Kunden gehen auf dessen Gefahr und Rechnung. Der Kunde
ist im Falle der Auftragserteilung/Bestellung verpflichtet allfällige
durch den Auftrag/die Bestellung verursachte Mehrkosten (z.B.
Reisekosten der Mitarbeiter, Überstunden) abzugelten. Die
Auswahl der Mitarbeiter obliegt LUCKY CAR. LUCKY CAR ist
berechtigt, die Aufträge durch dritte Unternehmen durchführen
zu lassen. LUCKY CAR bestimmt mangels Auftrages den Ort,
an dem die Reparaturarbeiten ausgeführt werden. LUCKY CAR
-Mitarbeiter sind nicht vertretungsbefugt und können keine für
LUCKY CAR verbindlichen Erklärungen abgeben.

II. Kostenvoranschlag

1. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, soweit sie nicht von
LUCKY CAR schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet
sind. Verbindliche Kostenvoranschläge haben nur für jene
Arbeiten/Lieferungen Gültigkeit, die innerhalb von einem Monat
ab ihrer Erstellung ausgeführt werden; ferner können sie wegen
unvorhergesehener Kostenerhöhungen, oder der Notwendigkeit
zusätzlicher Leistungen, bis zu 15 % auch ohne Rückfrage
beim Kunden überschritten werden.
2. Die aus Anlass der Erstellung des Kostenvoranschlages erforderlichen
und in Auftrag gegebenen Leistungen wie Fahrten,
Reisen, Instandsetzungsarbeiten und ähnliches werden dem
Kunden gesondert verrechnet.

III. Entgeltbestimmungen/Preise/Kosten und Zahlung/Verzug

1. Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde,
ab Lager LUCKY CAR zu den am Tag der Lieferung gültigen
Kostensätzen und Listenpreisen sowie nach dem Werkstätten-
Stundensatz (laut Aushang in der Werkstätte) ohne jeden Abzug.
LUCKY CAR ist als Händler in der Preisgestaltung vom
jeweiligen Lieferanten abhängig. Sollte durch eine nachträgliche
oder LUCKY CAR nachträglich bekannt gewordene Preiserhöhung
des Lieferanten bis zur Auslieferung des Kaufgegenstandes
eine Erhöhung oder Herabsetzung des Kaufpreises
eintreten, so verpflichtet sich der Kunde, diese Erhöhung bzw.
Preisherabsetzung zu übernehmen.
2. Eine nach Arbeitsleistung, verwendetem Material, Fremdleistungen
usw. aufgeschlüsselte Rechnung ist von LUCKY
CAR nur zu erstellen, sofern der Kostenvoranschlag nicht bloß
geringfügig) überschritten wird. Ansonsten wird die Rechnung
auf den im Kostenvoranschlag angeführten Gesamtpreis ausgestellt.
3. Bei vom Kunden ausdrücklich als dringend bezeichneten
Aufträgen werden die durch erforderliche Überstunden und die
Beschleunigung der Materialbeschaffung entstehenden Mehrkosten
verrechnet. Durch den Kunden verursachte Mehrkosten
(z.B. bei Arbeitsverzögerungen, unnötiges Anfordern von
Mitarbeiter, Anfertigung von Spezialwerkzeug) sind von diesem
zu tragen.
4. Zahlungen des Käufers können mit schuldbefreiender Wirkung
ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Kassabereich
der Geschäftsräumlichkeiten von LUCKY CAR geleistet und nur
durch Vorlage des von LUCKY CAR hierbei ausgefolgten Kassabeleges
nachgewiesen werden. Zahlungen sind unabhängig
von allenfalls angegebenen Zweckbestimmungen der Reihe
nach zunächst auf Umsatzsteuer, Zinsen, Zinseszinsen, allfällige
spätere Rechnungen, diverse Spesen und zuletzt auf den
noch aushaftenden vertragsgegenständlichen Preis zu leisten.
Zessionen, Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden
nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung akzeptiert.
Das vereinbarte Entgelt (z.B. Verkaufspreis, Werklohn)
ist Zug um Zug bei Übergabe der Ware an den Kunden vom
Kunden zu bezahlen.
5. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes,
ist er berechtigt, seine Verbindlichkeiten dann
durch Aufrechnung zu tilgen, wenn LUCKY CAR zahlungsunfähig
ist, wenn die Gegenforderung in einem rechtlichen Zusammenhang
mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers steht,
diese gerichtlich festgestellt oder von LUCKY CAR anerkannt
worden ist. Darüber hinaus und bei Vorliegen eines beiderseitigen
Unternehmergeschäfts ist eine Aufrechnung des Käufers

ausgeschlossen.

6. Im Falle eines Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der
Höhe von 12 % per anno als vereinbart.
7. LUCKY CAR ist berechtigt, auf Reparaturkosten eine Anzahlung
zu verlangen. Wird diese Anzahlung vom Kunden nicht
binnen 14 Tage geleistet, ist LUCKY CAR zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Für diesen Fall hat der Kunde eine Manipulationsgebühr
in der Höhe von mindestens 20% der Auftrags-
summe zu bezahlen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche
seitens LUCKY CAR bleiben davon unberührt.

V. Lieferung und Übernahme/ Liefertermine/vereinbarte
Abholung

1. Die Übergabe des Reparaturgegenstandes bzw. die Lieferung
der Ware erfolgt zu den im Auftrag bestimmten Bedingungen.
Die Übergabe von Waren erfolgt Zug um Zug, bei Kundenauftrag
zur Beschaffung von Dritten nach Verständigung
des Kunden über die Abholbereitschaft. Der Käufer hat die
Ware sofort zu prüfen und zu übernehmen. Falls Abholung der
umseitig bestellten Ware/ Reparaturgegenstandes vereinbart
ist, ist der Käufer verpflichtet, diese innerhalb von einer Kalenderwoche
nach Bekanntgabe der Abholbereitschaft (welche
mündlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen kann) abzuholen,
wobei der Tag der Verständigung nicht einzurechnen ist.
2.Nach Ablauf dieser Frist ist LUCKY CAR berechtigt, eine
angemessene Lagergebühr zu verrechnen, ebenso gehen die
mit dem Besitz der Ware/Reparaturgegenstände verbundenen
Kosten und Gefahren auf den Käufer über bzw. ist LUCKY CAR
berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten des Kunden
anderweitig ein- bzw. auf öffentlicher Verkehrsfläche abzustellen.
LUCKY CAR haftet für Schäden am Fahrzeug/an der Ware
ab diesem Zeitpunkt nur mehr, wenn er diese grob fahrlässig
oder vorsätzlich herbeigeführt hat.

3. Bekannt gegebene Liefertermine sind unverbindlich. Für lieferantenbedingte
Lieferverzögerungen, höhere Gewalt, Streik,
Aussperrung, sowie ohne Verschulden von LUCKY CAR entstandene
Nichtlieferungen und Beschädigungen haftet LUCKY
CAR nicht. Im Falle jedweder Verzögerung verzichtet der Käufer
auf den Vertragsrücktritt.
4. Übergabeort ist der vereinbarte Erfüllungsort. Eine Zustellung
des Reparaturgegenstandes an einen von LUCKY CAR
bestimmten Ort erfolgt nur nach Auftrag und auf Rechnung und
Gefahr des Kunden. Dabei ist auch die Versendungsart vom
Kunden zu bestimmen bzw. zu genehmigen.

VI. Altteile/Ersatzteile

Ersetzte Altteile gehen, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich
anders vorgesehen, in das entschädigungslose Eigentum von
LUCKY CAR über und sind – sofern es sich nicht um Tauschteile
handelt – zu entsorgen. Allfällige Entsorgungskosten sowie
mit der Entsorgung in Verbindung stehende Steuern und Gebühren
gehen zu Lasten des Kunden. Ersatzteile sind außer
in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Umtausch ausgeschlossen.

VII. Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

1. LUCKY CAR steht wegen aller seiner Forderungen aus Reparaturaufträgen,
insbesondere für die Reparaturarbeiten, sowie
für Waren- und Ersatzteillieferungen ein Zurückbehaltungsrecht
am Reparaturgegenstand des Kunden zu.
2. Dieses Recht besteht auch bis zur Tilgung von Schulden
desselben Kunden aus früheren Instandsetzungsaufträgen, soweit
diese denselben Reparaturgegenstand betroffen haben.
3. Alle gelieferten und anmontierten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von LUCKY CAR. Dieser
ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
jederzeit ohne Einholung einer weiteren Zustimmung des Kunden
auf dessen Kosten abzumontieren und/oder an sich zu
nehmen, wenn Letzterer in Zahlungsverzug ist.

VIII. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung

1. Ist der Kunde Unternehmer und ist er seinen vertraglichen
Verpflichtungen vollständig nachgekommen, leistet LUCKY
CAR ab Übergabe Gewähr bei fabrikneuen Ersatzteilen/Waren
für die Dauer von sechs Monaten. Für gebrauchte Ersatzteile/
Waren wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. LUCKY CAR
leistet jedoch nur für Mängel Gewähr, die bei Übergabe bereits
vorhanden waren. Den Kunden trifft die volle Beweislast für den
Mangel selbst, und dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden
hat; es gilt keine Vermutung der Mangelhaftigkeit. Für
nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt
sich die Gewährleistung gegenüber Unternehmern auf die Abtretung
der LUCKY CAR gegen den Lieferanten/Fremdleister
zustehenden Ansprüche.
2. Mängelrüge: Bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung
müssen Mängel binnen 14 Tagen nach Übernahme der Ware/
Reparaturgegenstandes, verdeckte Mängel innerhalb von 14
Tagen nach Feststellung vom Kunden bei LUCKY CAR schriftlich
gerügt werden und die beanstandete Ware/Reparaturgegenstände
über Aufforderung LUCKY CAR binnen 14 Tagen
übergeben werden.
3. LUCKY CAR ist berechtigt nach eigener Wahl Mängel durch
Verbesserung (Nachbesserung, Nachtrag) oder (Teile-) Austausch
zu beheben. Die damit erwachsenden Kosten für Ein-
und Ausbau, Fracht, Zoll, Verpackung und ähnlichem gehen zu
Lasten des Kunden. Im Falle von Austausch gehen die LUCKY
CAR übergebenen Teile/Gegenstände sofort ohne weiteren
Anspruch des Käufers in das Eigentum von LUCKY CAR über.
Nur wenn LUCKY CAR der Verpflichtung (zur Verbesserung,
zum Austausch) nicht nachkommt oder diese mit einem unverhältnismäßigen
Aufwand verbunden ist, kann der Kunde
Preisminderung begehren. Handelt es sich jedoch um einen
nicht geringfügigen Mangel, ist LUCKY CAR berechtigt, statt

Preisminderung auch Wandlung durchzuführen. Im Falle der
Wandlung hat der Kunde den gezogenen Nutzen zu vergüten.

4. Gewährleistungsausschluss: LUCKY CAR leistet keine
Gewähr, 1. wenn der Mangel durch einen natürlichen bzw.
normalen Verschleiß entstanden ist; 2. wenn der Mangel
durch unsachgemäße, insbesondere den Betriebsvorschriften
widersprechende Handhabung oder Behandlung verursacht
wurde; 3. wenn der Kunde nicht die von LUCKY CAR
vorgeschriebenen Betriebsmittel (z.B. Öle, Fette) verwendet
hat und die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen
Überprüfungen und/oder Servicearbeiten während der
Gewährleistungsdauer nicht ordnungsgemäß hat durchführen
lassen; 4. wenn ein Konstruktionsmangel vorliegt, sofern dieser
nicht bei branchenüblicher und ordnungsgemäßer Prüfung
erkennbar gewesen ist; 5. wenn der Gegenstand, von einer
nicht von LUCKY CAR autorisierten Person verändert/zerlegt/
instandgesetzt/repariert oder sonst verändert wurde; 6. wenn
Ersatzteile nicht von LUCKY CAR aus- und eingebaut wurden;
7. wenn der Kunde gegenüber LUCKY CAR mit (Teil-) Zahlungen
in Verzug geraten ist; 8. für gebraucht verkaufte/montierte
Gegenstände; 9. für Gummi-/ Lederriemen, Gummibereifung
(Mäntel und Schläuche), Felgen, 10. für sämtliche elektrische
Anlagen und Signalanlagen; 11. für Eigenschaften, die sich aus
Werbeaussagen/-aussendungen/-katalogen des Herstellers
ergeben.

5. Verschleißteile haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik
entsprechende Lebensdauer. Vom Kunden beigestellte Materialien
sind nicht Gegenstand der Gewährleistung.

6. Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende
Herstellergarantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen
nicht beeinträchtigt.
Die Garantiezusagen, welche im Verhältnis zwischen Hersteller
der Ware und Käufer gelten, sind nicht auf das Vertragsverhältnis
zwischen LUCKY CAR und Käufer anzuwenden; LUCKY
CAR haftet sohin nicht aufgrund der vom Hersteller übernommenen
Garantien.
7. Für Konsumenten kommen die abweichenden zwingenden
Bestimmungen des KSchG zur Anwendung. Bei Verbrauchergeschäften
leistet LUCKY CAR für die durchgeführten Instandsetzungsarbeiten
und für die eingebauten Teile Gewähr innerhalb
der gesetzlichen Frist.

IX. Haftung

1. LUCKY CAR übernimmt keine Haftung für Instandsetzungsarbeiten,
Verlust oder Schäden am Reparaturgegenstand, mittelbare
Schäden sowie aufgrund solcher Schäden eingetretener
Folgeschäden, sofern er diese durch leichte oder schlichte
grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Gegenüber Verbrauchern
beschränkt sich dieser Haftungsausschluss auf leicht fahrlässig
verschuldete Schäden. Im Rahmen der Verschuldenshaftung
hat der Kunde den Beweis zu erbringen, dass LUCKY CAR den
Schaden verschuldet hat.
2. Die Haftung von LUCKY CAR für verschuldete Schäden am
Reparaturgegenstand ist der Höhe nach mit dem Wert des
Reparaturgegenstandes gemäß der Eurotax-Händler Einkaufsbewertung
begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist
ausgeschlossen.
3. Soweit der Kunde als Unternehmer bei dem Gebrauch der
von LUCKY CAR gelieferten Ware einen Schaden erleidet, sind
damit verbundene Ansprüche gegen LUCKY CAR nach dem
PHG ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, Waren, die
für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls
an Verbraucher oder Personen, die nicht Unternehmer
iSd PHG sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben.
Der Kunde verzichtet im Vorhinein auf alle Regress-
rechte, die ihm gemäß § 12 PHG gegen LUCKY CAR oder ihre
Lieferanten (Zulieferer) zustehen würden. Im Falle der Weitergabe
von seitens LUCKY CAR veräußerten Produkten oder Teilen
hievon durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht
vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden und zwar auch
mit dieser Überbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller
weiteren Abnehmer. Diese Überbindungsverpflichtung besteht
auch dann, wenn der LUCKY CAR-Kunde oder ein weiterer
Abnehmer die Produkte zur Herstellung anderer Produkte verwendet
und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt. Die
Überbindungsvereinbarungen sind so zu gestalten, dass LUCKY
CAR und ihre Lieferanten (Zulieferer) daraus unmittelbar
das Recht erwerben, im Falle einer Inanspruchnahme durch
einen nach § 12 PHG Regressberechtigten diesem den Regressausschluss
selbständig entgegenzuhalten.
4. Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände, die nicht zum
Betrieb des Fahrzeuges gehören, wird von LUCKY CAR nicht
gehaftet.

X. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl, sonstige
Bestimmungen

1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag entscheidet das am
Sitz von LUCKY CAR sachlich zuständige Gericht, sofern der
Kunde nicht ein Verbraucher ist und dieser an diesem Ort weder
seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch
seine Arbeitsstätte hat. Es gilt österreichisches Recht.
2. Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Erklärungen ist die Absendung
innerhalb der jeweiligen Frist ausreichend. Sie können
wirksam nur an die im Vertrag jeweils angegebenen Adressen
versandt werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus welchem
Grunde immer ganz oder teilweise ungültig oder undurchführbar
sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit
der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder
undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder
durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen
Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
möglichst nahe kommt.